erste Kollateralschäden wegen Internetzensur

Von | 2. März 2009

Etwas anders als erwartet, aber wohl doch eine Folge der Diskussion um die Sperrliste gegen Kinderpornographie, ist nun der erste Fall bekannt geworden. Ein Bloger, welcher auf eine Seite verlinkt hat wo über die Dänische Sperrliste diskutiert wird und auch nach Wikileaks verlinkt, ist nun mit einer Hausdurchsuchung beglückt worden.

Da davon auszugehen ist, dass sich [der/die] Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat….

Also ist schon der Versuch der unabhängigen Informationsbeschaffung strafbar ? Und als Beweis für den Konsum von Kinderporno soll der Browser-Cache dienen ? Ich hoffe Ihr löscht alle regelmäßig den Browser-Cache ! Sonnt könnte das euer Strick sein, egal mit was die Beschlagnahme des Computers begründet wird.

Da fällt mir ein, ich habe ja von meiner Schwester zwei Festplatten zum löschen mitgenommen. Eine ist fertig gelöscht, die Andere wartet noch darauf. Nicht auszudenken welch potentielle Gefahr von diesem Datenträger ausgehen kann :-o

weiterlesen auf  schutzalter.twoday.net und auf  lawblog.de


3 Gedanken zu „erste Kollateralschäden wegen Internetzensur

  1. Sysmek Beitragsautor

    GÄNZLICH ? das der Bloger vorbestraft ist war längst bekannt. Der Skandal ist doch die Begründung zur Hausdurchsuchung. Hier wird doch nur versucht ein altes Verfahren wieder anzustoßen. Dazu benötigt man natürlich neue Beweise. Diese bekommt man am leichtesten mit einer HD. Also basteln wir uns ein fadenscheinigen Vorwurf im „Konjunktiv“ und schon kann eine HD mit all ihren negativen Auswirkungen los gehen. Das ist keine saubere polizeiliche Arbeit und eine glatte Fehlleistung vom Richter. Für eine HD braucht es in Deutschland harte Fakten, keine Vermutungen !
    PS: der Verein CareChild ist in meinen Augen höchst suspekt. Aber in einer Sache stimme ich dem Verein zu : „Der Einsatz technisch überwiegend wirkungsloser Mittel ist nicht geeignet um der Produktion, dem Vertrieb oder auch nur der Nachfrage von Kinderpornografie zu schaden. Die Bundesfamilienministerin malt Bilder von angeblichen Marktsituationen, welche mit der Realität nichts zu tun haben.“

  2. Yes-I-Can

    Also für eine HD braucht man keine harten Fakten – nur einen Anfangsverdacht. Ausserdem sollte die Vermutung gerechtfertigt sein, dass die Durchsuchung zum auffinden von Beweismitteln führen wird. Gut, das ist quasi immer gegeben und in diesem Fall wohl ganz besonders.
    Wenn die Infos auf carechild.de richtig sind, dann kennen sich die beiden (der vom schutzalter blog und der pädophile), Mr. Krumme13 kannte den Inhalt des Blogbeitrags, denn er hat selbst ein paar sätze dazu geschrieben. Obwohl er aufgrund seiner einschlägigen Erfahrung und Beschäftigung mit dem thema wissen musste, das allein der Versuch sich Kipo zu beschaffen verboten ist, wusste er auch, das es verboten ist andere dazu anzustiften.

    Es geht also nicht um einen Link, der auf einen link verweist usw. sondern um die Anstiftung zu Straftaten. Wäre nur hilfreich gewesen, wenn das auch so im Durchsuchungsbeschluss dringestanden hätte.

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