Ich verfolge ja das Thema „GVU lässt den Elektrischen Reporter löschen“ schon eine ganze Weile.
Eben grade lese ich folgende Erklärung:
„Es handelt sich um einen Fehler im Abgleich-Modul, welches im Rahmen der Zuordnung der gefundenen Links zu den urheberrechtlich geschützten Titeln der Rechteinhaber zum Einsatz kommt. Dieser Abgleich hatte in diesem Fall nicht funktioniert. Der Fehler konnte behoben werden.“
Ich verstehe den Satz nicht wirklich. Geht es nur mir so, oder steht im dem Satz wirklich nur Mist ?
Will mir die GVU damit etwa mitteilen, dass sie urheberrechtlich geschütztes Material anhand der Links erkennen wollen ?
Die Blindgänger der GVU hätten sich mal von Google beraten lassen sollen. Die haben Erfahrungen in diesem Bereich. Mein erster Gedanke dazu war: Google-Bombe ! ehmm GVU-Bombe :-D