Wer hat nicht alles unter den Spitzenpolitikern lamentiert: Der eine
Ministerpräsident war ganz dagegen, der andere schloss sich dem an,
der nächste findet es unlogisch – aber was passiert? Die Abzocke des
Bürgers wird trotzdem beschlossen!!! Was hätten wir auch anderes
erwarten können von unseren eigennutzmaximierenden Politikern!
Besser kann man Politikversagen nicht dokumentieren, als das unsere
Ministerpräsidenten heute gemacht haben.
Jetzt ist eben der Bürger gefragt!
Wir sind das Volk, und laut Umfragen sind weit über 90 % dieses
Volkes mit dieser PC-Gebühr nicht einverstanden!
Also, liebe Mitbürger, leistet Widerstand gegen diese
institutionalisierte Korruption!
Es scheint inzwischen allgemeiner Konsens darüber zu herrschen, dass
diese GEZ-Gebühren auf PCs und Handys totaler Unfug sind. Beim
Internet handelt es sich nicht um Rundfunk, der berufliche PC ist
kein Radio und warum ich für eine Öffentlich Rechtliche Internetseite
plötzlich eine Radiogebühr zahlen soll, von der das ZDF, dass keine
Radiosender betreibt, auch was abbekommen soll, kann noch nicht mal
mehr irgend so ein Hohlpfosten bei ARD und ZDF erklären.
Trotzdem wird dieser Unfug von der Politik beschlossen und
verteidigt. Es bleibt nur der Schluss, dass eklatantes
Politikversagen zum Schaden des Volkes einer kleinen Öffentlich
Rechtlichen Clique Geld verschaffen soll.
Dass diese Clique mit Mafiastrukturen arbeitet, hat spätestens der
Schleichwerbeskandal gezeigt. Und das Faktum, dass kein Politiker
sich traut, irgendwas öffentlich gegen ARD und ZDF zu sagen, ist auch
nur eine Folge der medialen Macht, mit der in skrupelloser Art und
Weise jeder Gegner dieses korrupten Systems medial gelyncht wird.
Wie kann man also dieses Problem lösen?
Zum einen muss man jeden im eigenen Bekanntenkreis über die
institutionalisierte Korruption bei ARD und ZDF informieren. Jeder
soll wissen, was für ein Betrug dort mit dem Geld des Bürgers
veranstaltet wird.
Letztlich hilft aber nur Ziviler Ungehorsam!
Die Öffentlich Rechtlichen lügen und betrügen, warum soll der Bürger
darauf nicht angemessen reagieren dürfen!?
Es geht denen ums Geld, also sollte man ihnen genau dies nicht geben! Wie kann man dies nun tun, ohne juristisch angreifbar zu werden?
Faktisch hat die GEZ keine Handhabe, Gebühren einzutreiben, um damit
Öffentlich Rechtliche Korruption zu finanzieren.
Wie meldet man sich korrekt ab:
– Man stellt seine Geräte für mindestens einen Tag zum Nachbarn.
– Man schickt der GEZ eine Abmeldung.
Diese geht an:
GEZ
50656 Köln (per Einschreiben mit Rückschein)
oder per Fax: 0 180/582 10 30 (Beleg des Faxversands aufbewahren)
Sie muss das Wort „Abmeldung“ enthalten, die
Rundfunkteilnehmer-Nummer und die Kontaktdaten des abmeldenden.
Als Grund schreibt man einfach: „Es werden keine Empfangsgeräte
vorgehalten!“ Zum Schluss noch Datum und Unterschrift.
Sollte man eine Einzugermächtigung erteilt haben, so ist es wichtig,
diese explizit zu widerrufen. Zahlungen leistet man ab Ende des
Monats nicht mehr.
Wer etwas streitfreudiger ist, untersagt in diesem Schreiben der GEZ
jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen Daten und
untersagt jegliche weiteren Kontaktversuche.
Abmeldungen sind zum Ende des laufenden Monats wirksam. Entgegen den
Behauptungen der GEZ bedarf eine Abmeldung lediglich der Anzeige,
dass man sich abmeldet, keiner Zustimmung seitens der GEZ. Es bedarf
keines GEZ- Formulars. Auch kann die GEZ die Abmeldung nicht
verweigern. Sollte sie dies tun, so erstattet man sofort Anzeige
(Betrug, Urkundenfälschung) und widerspricht der Weigerung der
Abmeldung ( bzw. der Zwangsanmeldung).
Sollten jetzt noch weiter Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden,
so werden diese einfach bei der Bank widerrufen.
Ansonsten ignoriert man die GEZ von nun an. Man sagt ihnen gegenüber
gar nichts! Steht ein Herr vor der Tür, der sich Gebührenfahnder,
Ermittler oder ähnliches nennt, so lässt man sich von ihm
Dienstausweis und Personalausweis geben, lässt ihn vor der
verschlossenen Haustür stehen, schreibt sich auf oder kopiert, was
auf diesen Ausweisen steht und erteilt ihm bei Rückgabe der Ausweise
Hausverbot („Herr …, hiermit erteile ich Ihnen und allen
Mitarbeitern ihrer Organisation Hausverbot! Verlassen Sie bitte jetzt
unverzüglich das Grundstück! Sie sind hier unerwünscht. Unterlassen
Sie weitere Versuche, mit mir in Kontakt zu treten. „) Dann schließt
man die Tür.
Jeder rechtmäßige Bewohner kann ein Hausverbot erteilen, also auch
jeder Mieter. Dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen wie z.B.
Treppenhäuser, zum Haus gehörende Freiflächen, Garagen und Parkplätze
etc. die im Zusammenhang mit der Nutzung der eigenen Wohnung stehen.
Für Gemeinschaftsflächen schränkt sich ein Hausverbot lediglich
dadurch ein, dass bei einem berechtigten Begehungsinteresse dies
wahrgenommen werden darf. Will jemand z.B. zum Nachbarn, so darf er
das über Gemeinschaftsflächen tun, es sei denn, der Besuch ist auch
beim Nachbarn unerwünscht. Da Gebührenfahnder normalerweise überall
unerwünscht sind, darf er sich faktisch nach erteiltem Hausverbot
auch nicht mehr auf Gemeinschaftsflächen aufhalten.
Wenn er nach 5 Minuten noch da ist, ruft man über den Polizeinotruf
die Polizei, (Man würde von einem Mann belästig, trotz Aufforderung
verlässt er das eigene Grundstück nicht. Anschließend zeigt man ihn
wegen Hausfriedensbruch an!) Auch hier äußert man sich zu gar nichts,
was TV angeht. Darum geht es konkret nicht. Es geht darum das jemand
nach § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen hat. Man hat den Herrn zum
unverzüglichen Verlassen des Grundstücks aufgefordert, er ist noch
da, also Hausfriedensbruch.
Wer sich körperlich dazu in der Lage sieht, kann 5 Minuten nach der
Aufforderung zum gehen bis zum Eintreffen der Polizei auch von seinem
Jedermansrecht Gebrauch machen, und den Herrn von der GEZ
arrestieren. All zu grob sollte man dabei allerdings nicht vorgehen.
Mehr als 2 gebrochene Rippen und ein ausgekugelter Arm sind als
Notwehr gegen einen hausfriedensbrechenden Stalker einfach nicht
glaubwürdig. Eigene Zeugen sind in einem solchen Fall auch wichtig,
aber das ist ein anderes Thema. Wer möchte, kann darüber
philosophieren, welchen Dienst man am Mitbürger leistet, wenn man
Gebührenfahnder ins Krankenhaus befördert und diese unerwünschten
Zeitgenossen dadurch von der Belästigung anderer braver Bürger
abhält.
Man muss sich immer vor Augen halten: Die GEZ, die öffentlich
rechtlichen Sender und deren Gebührenbeauftragte haben keine
hoheitlichen Befugnisse. Wie jeder Bürger müssen die sich für
Zwangsmaßnahmen wie ein unerwünschtes Betreten der Wohnung einen
gerichtlichen Titel besorgen. Und diesen bekommen sie nicht, weil in
diesem Land die Unverletzlichkeit der Wohnung als höher stehendes Gut
angesehen wird, als das Gebühreninteresse der ÖR.
Alle noch so wilden Schreiben der GEZ kann man getrost ignorieren.
Sollte ein Einschreiben der GEZ kommen, verweigert man die Annahme.
Es ist wichtig, nichts zu sagen, insbesondere nichts Unwahres!
Sollte die GEZ einen gerichtlichen Titel erwirken, nur dann muss man
die beachten, so müsste man sich nur äußern, wenn man zur Auskunft
verpflichtet ist, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die im
Zweifelsfall aber auch nur lächerlich geringe Bußgelder zur Folge
hat.
Zur Auskunft verpflichtet ist man aber nur, wenn man ein
Rundfunkgerät vorhält. Zum Zeitpunkt, zu dem man erklärt, dass man
nichts erklären möchte, kann man ja korrekt keine Rundfunkgeräte
vorhalten. Potentiell vorgeladene Mitbewohner etc. machen auch gemäß
§ 55 StPO von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.
Man sagt also lediglich: „Dazu möchte ich mich nicht äußern“. Und bei
allem immer schön vorher die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Es ist
aber eher unwahrscheinlich, dass die GEZ dieses Spielchen durchzieht,
da sie genau wissen, dass sie gegen informierte Bürger keine Chance
haben.
Abschließend noch die Frage: Ist ein solches Verhalten moralisch zu
rechtfertigen?
Das Verhalten ist Trickserei, ja. Das Verhalten nutzt rechtliche
Rahmenbedingungen in opportunistischer Art und Weise aus.
Aber: Das System der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist
inzwischen undemokratisch, ineffizient und korrupt. Aufgrund der
Macht dieser Krake versagt die Politik dabei, dieses Geschwür an der
Gesellschaft weg zu schneiden. Daher ist Widerstand legitim, ja
sogar die Pflicht jedes Bürgers.
Dann lasst uns doch mal Artikel 20 (4) des Grundgesetzes anwenden!!!
Grundgesetz, Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
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PS: Wer diesen Text oder seine inhaltliche Aussage weiterverbreiten
möchte, kann das gern tun. Lediglich Öffentlich Rechtlichen
Sendeanstalten ist jegliche Nutzung untersagt!
Werde den Text auch auf meiner Site veröffentlichen ! Hätte es besser nicht formulieren können. Hut ab! Die Abzockerei in diesem Land ist bald nicht mehr zu ertragen. Es darf nicht sein das Großunternehmen oder staatliche Einrichtungen die Lizenz dafür haben dem „kleinen Mann“ so tief in die Tasche zu greifen.