Web-Sperren verfassungswidrig ?

Von | 1. August 2009

Schon im Vorfeld des Gesetzes wurden schwere verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Nun liegt es wieder mal beim Bundesverfassungsgericht „für Recht und Ordnung“ zu sorgen.

Sollte das Gesetzt tatsächlich durch Karlsruhe gekippt werden sollten alle die für dieses Gesetzt gestimmt haben zurücktreten und sich selbst anzeigen. (Wegen aktiver Tätigkeit gegen das Grundgesetz)