jetzt bin ich verwirrt:
In die Diskussion um den umstrittenen Ankauf einer Daten-CD mit Bankdaten aus der Schweiz hat sich nun auch die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) eingeschaltet. In einem Beitrag im Münchner Merkur äußert sie sich zum Vorwurf, der Staat würde sich der Anstiftung zur Hehlerei schuldig machen, wenn er für illegal erworbene Daten bezahlen würde. „Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen.
Natürlich kann man Daten im juristischen Sinne nicht stehlen,. Aber man sie doch widerrechtlich erlangen. Auch hier gab es ja auch den Grundsatz das Beweismaterial aus rechtswidrigen Handlungen nicht als Beweismittel zugelassen werden dürfen. Aber ein Urteil des BVG hat 2009 leider das leider ausgehebelt. Wobei hier aber angemerkt werden muss, dass der Vorsatz zum Rechtsbruch damit nicht gerechtfertigt wurde.
Das müsste also bedeuten das die Staatsanwaltschaft selbständig Ermittlungen aufnehmen muss um die rechtswidrige Handlung gegen den Datenschutz zu beleuchten ?
Auf jeden Fall stimme ich hier mit der Piraten-Partei überein:
Für widerrechtlich erlangte Beweismittel ist ein Beweisverwertungsverbot gesetzlich zu verankern.