Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Google-Bildersuche insbesondere die Vorschaubilder verletzen nicht das Urheberrecht ! Wenn Bilder im Internet von Suchmaschinen nicht indiziert werden sollen, dann benutzt einfach die robots.txt :-D
Sehr schön, endlich mal ein Gericht mit Verstand !
via Golem