technische Verfahren zu Web-Sperren sollen geheim bleiben
Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für die technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erstellt. Anders als bei vergleichbaren Regelwerken schließt die Regulierungsbehörde eine Kommentierung durch die Öffentlichkeit aus. Im Amtsblatt 16/2009 wird die Richtlinie als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft.